Qualität wird verbindlich

Die heutigen Lüftungsanlagen sind recht gut – sie könnten aber in Teilbereichen noch besser werden. Das neue SIA-Merkblatt 2023 soll hier helfen.
Die Studie »Praxistest Minergie« zeigt es eindeutig: Im Grossen Ganzen sind die Bewohner mit ihren Wohnungslüftungsanlagen zufrieden. Trotzdem gibt es noch Verbesserungspotenzial. Wohl werden die Raumluftqualität (Note 5,1) und der Schutz vor Aussenlärm (Note 5,2) als gut beurteilt – die Raumluftfeuchte (Note 4,0) und die Lüftungsgeräusche (Note 4,6) sollten künftig noch verbessert werden.

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Achtung Brandgefahr!

Seit Anfang 2005 ist für lufttechnische Anlagen eine neue VKF-Brandschutzrichtlinie in Kraft. Sie beinhalten spezifische Anforderungen an die Komfortlüftung im Wohnbau.
Einzelne Luftaufbereitungsapparate dürfen bis zu einer Gesamtluftmenge von 12000 m3/h in Räumen mit geringer Brandgefährdung aufgestellt werden. Der Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien muss mindestens 50 mm betragen (BSR 26-03, Abschnitt 4.1). Die Gesamtluftmenge ist die Summe des Zuluft- und Abluftvolumenstroms.

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